Jetzt soll es an den Spritpreisen liegen, dass die „demokratischen Parteien“ etwas schwächeln und die AfD zulegt. Deshalb will Söders Markus, CSU, noch mal einen echten „Gerechtigkeitscheck“ bei den Merzschen Reformen machen. Was die SPD natürlich als Affront sehen muss. Schließlich ist sie die Gerechtigkeitspartei.
Aber da bleibt der Maggus hart: Dass etwa Leute, die per Haftbefehl gesucht werden, noch Grundsicherung bekommen, geht gar nicht. Dabei wurde über diesen Punkt doch erst im März im Bundestag abgestimmt. Wie? Jaja, die Union stimmte mit SPD, Grünen und SED gegen den Antrag der AfD „Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen“ (Drucksache 21/2222). Aber damals konnte man ja nicht ahnen, dass die Wähler so nachtragend sind.
Niedersachsen sind bekanntermaßen etwas schwerfällig, was Veränderungen angeht. So legte die AfD bei den Kommunalwahlen zwar zu, aber, aber da muss schon mehr passieren als das VW dichtmacht oder in Stade fünf Sozialarbeiter erschossen werden, um wirklich etwas an der Urne zu bewegen.
Geschichte, wird gern behauptet, wiederhole sich gelegentlich als Farce. In deutschen Geschichtsbüchern wird leider vergessen zu erwähnen, dass der Oberste Befehlshaber der polnischen Streitkräfte 1939, ein gewisser Marschall Edward Rydz-Śmigły, und auch Kriegsminister Tadeusz Kasprzycki über einen „Marsch auf Berlin“ phantasierten. Gerade mal 87 Jahre ist das nun her, und wir hören Polens Außenminister Sikorski prahlen: „Wenn Russland uns angriffe und wir alle Register zögen, würden wir Russland meiner Meinung nach ziemlich schnell besiegen.“ Wollen wir für ihn hoffen, dass sich Geschichte nicht wirklich wiederholt.
Hoffentlich setzt Polen diesmal nicht auf Deutschland als kriegsentscheidenden Verbündeten, denn unser Kriegsminister Pistorius, SPD, hat schon Schwierigkeiten knapp 5.000 Mann für seine Litauen-Brigade aufzustellen. Generäle sind schon alle da und die Propagandakompanie ist auch schon fleißig, aber es fehlen „IT-Spezialisten, Logistiker, Köche und Mannschaften“. Zwar will der SPD-Minister die fehlenden Soldaten nun einfach abkommandieren, aber die Betroffenen können erst mal Rechtsmittel einlegen wie Asylbewerber, und das kann dauern…
Nach der Wahlniederlage heißt vor der Wahlniederlage, heißt es inzwischen bei der CDU, da sind die Wahlkämpfer in MeckPomm schon froh, dass ihr Außenkanzler Fritz gerade in Lappland ist. Hoffentlich bleibt er eine Woche da.
„Lars Klingbeil auf dem Fahrrad sieht aus, als ob der Medienberater gesagt hat: ‚Mach ihm für das Foto die Stützräder weg.‘“ (Harald Schmidt im Deutschlandfunk; das ganze Interview hier)
1 Kommentar zu „Der Gesundbeter“
Die vom Volke ausgehende Staatsgewalt wird nach Art. 20 Abs. 2 GG in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Abstimmungen als direkte Form der Volksbeteiligung gibt es, selbst bei existenziell bedeutsamen Fragen wie etwa der Beteiligung an einem Krieg oder der unbegrenzten Migration, bei uns wohlweislich bis dato überhaupt nicht. Umso wichtiger bleibt dann der ungeschmälerte Erhalt der lediglich indirekt mittels Wahlen vom Volk auszuübenden Staatsgewalt. Selbst daran wird allerdings seit einiger Zeit zielbewusst herumgebastelt und heraus kommt dann eine streckenweise zur bloßen Simulation einer demokratischen Wahlveranstaltung missratene Pflichtübung wie die gestern in Niedersachsen absolvierten Kommunalwahlen.
Denn allein einige Bewerber der AfD um ein kommunales Spitzenamt wurden nach zuvor zweckdienlicher Änderung des Wahlgesetzes bereits vorab aufgrund vom Verfassungsschutz ermittelter Zweifel an ihrer Verfassungstreue von der Wahl ausgeschlossen. Diese mehr oder minder ominösen, im Wesentlichen an die schlichte Parteizugehörigkeit anknüpfenden Zweifel, den zuständigen lokalen Wahlausschüssen über die Kommunalaufsicht übermittelt vom dergestalt instrumentalisierten und zur Auskunft verpflichteten Verfassungsschutz, schließen in doppelt anrüchiger Weise nicht nur die jeweiligen Bewerber von ihrem passiven Wahlrecht, sondern zugleich auch noch deren potentielle Wähler von ihrem aktiven Wahlrecht aus.
Wer allerdings gehofft hatte, dass wenigstens die Gerichte bei diesem durchsichtigen Spiel des nunmehr gleichsam personalisierten und konkret auf eine Wahl zugeschnittenen Parteiausschlusses (termingerecht etabliert mit Gesetz vom 28.4.2026) nicht mitmachen und derartigen Machenschaften einen Riegel vorschieben würden, wurde wieder einmal, wie schon bei der Ludwigshafener OB-Wahl letztes Jahr in Rheinland-Pfalz und zu unseligen Coronazeiten bis hin zu den allesamt jeden Frevel absegnenden Verfassungsgerichten, bitterlich enttäuscht. Denn die im Wege des Eilverfahrens angerufenen Verwaltungsgerichte sahen sich unisono zu einer unverzüglichen Korrektur der Wahlausschlüsse außerstande, um, so die eigentümliche Begründung, den Ablauf der Wahl nicht zu gefährden.
Alles in allem ein veritabler, nach Abhilfe schreiender Skandal, der wie überhaupt die Aufrechterhaltung eines weltweit einzigartigen, nur noch der Oppositionsbekämpfung dienenden Verfassungsschutzes den Anforderungen eines demokratisch-rechtsstaatlich geordneten Gemeinwesens jämmerlich Hohn spricht, indes hierzulande, Probleme aller Art haben wir schließlich mehr als genug, in den vornehmlich mit Klimarettung und ähnlichem Gedöns beschäftigten Medien als potentiell vierter Gewalt keine nennenswerte Beachtung findet.