Würstchen in Peking?

„Kein Land soll auf der Speisekarte stehen“

Hat der Auslandsgeheimdienst BND einem jungen AfDler in Thailand was ins Glas getan, damit Bild wieder eine schöne Anti-AfD-Geschichte bringen kann? Möglich wär’s, schließlich legt sich auch Haldenwangs Verfassungsschutz mächtig ins Zeug, kann aber die AfD „nicht allein verhindern“.


Es grübeln die Unionisten:
Welcher Satz gehört ins Grundsatzprogramm der Christlich Demokratischen Union? „Ein Islam, der unsere Werte nicht teilt und unsere freiheitliche Gesellschaft ablehnt, gehört nicht zu Deutschland“? Oder: „Muslime, die unsere Werte teilen, gehören zu Deutschland“? Oder ist es pumpe? Uns auf jeden Fall, wir können die Debatte nicht nachvollziehen.

Wo könnten wir jetzt mal hinfliegen?‘ fragten sich die Damen im Außenministerium bei der Lagebesprechung. Israel! Da ist die meiste Presse.

Würstchen in Peking?

Chef Olaf, Umwelt-Steffi, Gemüse-Cem und Auto-Volker (Verkehrsminister Wissing, FDP) bei Zackenbarsch und Dim Sum mit Kaiser Xi in Peking. Huang Xi, der Erhabene Xi, servierte zum Tee eine Weisheit des Konfuzius: „Alle Länder müssen Platz am Tisch haben. Kein Land darf auf der Speisekarte stehen.“

Da verstanden unsere Drei mal wieder nur Bahnhof, und der mitgereiste Pressetross konnte auch nicht helfen. Vielleicht sollten unsere Würdenträger auch immer einen Klassiker parat haben. Nach Olafs Standpauke hätte sich Schiller gut gemacht:

„Zum Werke, das wir ernst bereiten,
Geziemt sich wohl ein ernstes Wort;
 Wenn gute Reden sie begleiten,
 Dann fließt die Arbeit munter fort.“

Aber wer kennt heute noch die Klassiker? Rot-Grün eher nicht.

 

Währenddessen in Oranienburg, 36 Kilometer vor Berlin. Trotz Totalverschandelung der Umwelt mit Reichskrafttürmen (Windmühlen) werden Wärmepumpen- und E-Auto-Ladestationen nicht mehr genehmigt, weil der Strom nicht reicht. Da kann man nur wieder einmal zusammenfassen:

„Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung“.

Genau das hatte Julian Reichelt (Nius) auf Twitter festgestellt, woraufhin ihn die grüne Umwelt-Steffi vor Gericht zerrte, vom Kammergericht gings zum Landgericht und schließlich zum Verfassungsgericht. Denn nach rotgrüner Ansicht ist jegliche Kritik am rotgrünen Irrenhaus strengstens verboten.

Wir wollen nicht verhehlen, dass unser Zutrauen in die deutsche Justiz arg gelitten hat in letzter Zeit. Dieses bestätigend, hatte das Kammergericht sich auch schützend vor die Grünlinge gestellt, aber – es geschehen noch Zeichen und Wunder! – das Bundesverfassungsgericht urteilte geradezu in alter Weisheit, dem Staat komme „kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu“. Er habe stattdessen grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Heureka!

Aber eine Schwalbe macht noch keinen Sommer: Das Landgericht Halle, das über AfD-Höcke richten will, weil der „Alles für Deutschland“ gesagt hatte, ziert der KZ-Spruch „Jedem das Seine“. Dummheit schützt vor Strafe nicht, heißt es frei übersetzt (Ignorantia legis non excusat). Auch nicht die Dummheit der Justiz?

4 comments

  1. Kater Moritz 16 April, 2024 at 20:25 Antworten

    Einst stieg der rote Adler
    hoch im Brandenburger Land,
    bis er sich irgendwann
    in den neuen “Wäldern” wiederfand …

    … und dort wird er sich bestimmt nicht so wohlfühlen wie in den vertrauten “dunklen Kieferwäldern”. Zumal diese neuen “Wälder” nicht das halten, was ihnen angedichtet wurde: “Windstrom für den keine Rechnung geschrieben wird und der immer verfügbar ist.”
    Wenn jetzt vor den Toren Berlins quasi die Stromkabel gekappt werden, wirft das ein schlechtes Licht auf die schöne neue Stromwelt.
    Aber bestimmt basteln die PR-Strategen bereits an einer Story, die dieses Dilemma relativiert oder, besser, in eine Erfolgsmeldung ummünzt.
    Bis die erscheint, sollte man sich etwas Schlaf gönnen …

    … Gute Nacht!

  2. Krufi 16 April, 2024 at 20:27 Antworten

    Damit Bild wieder eine schöne Anti-AfD-Geschichte bringen kann, braucht Bild weder den BND noch das BfV. Bestenfalls in der Headline, damit der Artikel gelesen wird!!

    „Wo könnten wir jetzt mal hinfliegen?‘ fragten sich die Damen im Außenministerium“. Hmmm…. ich würde nach folgenden Kriterien auswählen: Wo darf ich landen?? Wo darf ich ohne Schwierigkeiten wieder pünktlich abheben?? Und wo darf ich mein Flugzeug volltanken? Zum Zustand der Flugzeuge der Flugbereitschaft sage ich lieber nichts, vor allem zu den Fliegern, mit denen Annalena unterwegs ist.

  3. Hoffmann 19 April, 2024 at 15:51 Antworten

    Ich will nicht pingeln, aber das Verfahren Reichelt ging erst zum Landgericht, dann zum Kammergericht. Auch wenn die “Kammer” kleiner scheint als das Land, ists umgekehrt. Schließlich ist das Kammergericht das älteste durchgehend existierende Gericht in Deutschland, und da dieser exquisite Blog hier historisch bedeutsam ist, müssen die Fakten stimmen…
    Alles Gute!

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