Wildwest in Gummersbach. Bamm. Bamm. Bamm. Bamm. Einmann „mit einem Gegenstand in der Hand, der wie ein Messer aussah“ (Augenzeuge) von der Polizei niedergeschossen. In Hannover wurden in der Wohnung eines anderen Einmannes, der zwei Menschen erstochen hatte, „Gegenstände“ beschlagnahmt, „deren Tatrelevanz noch ermittelt wird“. Und jetzt die Frage aller Fragen: Wie ordnen wir das statistisch ein?
Denn ohne Statistik geht es nicht. Laut BKA wurden 47.923 Deutsche 2022 Opfer bei Taten, „zu denen Zuwanderer als tatverdächtig ermittelt wurden“. 38 Deutsche wurden von Einwanderern ermordet, wohingegen fünf Migranten zu Tode kamen durch Taten, „an denen mindestens ein Deutscher“ beteiligt war. Mindestens ein Deutscher? Zählen auch Polizeischüsse?
Die Statistik ist eine sensible Angelegenheit und bringt schnell Wasser auf die falschen Mühlen. So kann Alice Weidel, statistisch belegt, mit Fug und Recht behaupten: „Jede dritte Straftat wird von einem Migranten verübt – darin nicht eingerechnet diejenigen, die bereits als deutsche Staatsbürger gelten. Statistisch betrachtet werden täglich 150 Bürger Opfer einer schweren Körperverletzung durch nichtdeutsche Tatverdächtige, 10 zu Opfern einer Vergewaltigung – jeden Tag!“
Wie soll man da mit nur 1,5 Milliarden Euro den „Kampf gegen rechts“ führen, wenn das BKA so offen mit Daten um sich schmeißt?
Das Bundesamt für Migration macht es da schon besser mit seiner „Verschlankung von Geschäftsprozessen im Asylverfahren“, heißt: „Wat sind sie? Syrer? Herzlich willkommen! Der nächste. Wat sind Sie? Syrer…“ Gut, die CDU fürchtet unbemerkte Einreisen von Straftätern und Terroristen, aber das ist dann eine andere Statistik.
Die FDP sagt: „Wer nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, kann nicht deutscher Staatsbürger werden. Wer die Werte unseres Landes, wer die Werte des Grundgesetzes ablehnt, kann nicht deutscher Staatsbürger werden.“
Die Realität sagt: Doch. Das geht.
Verwirrung um einen Satz des SPD-Vordenkers Hubertus Heil, der im TV versucht hatte, den Run aufs Bürgergeld etwas zu bremsen. „Jemand, der so bescheuert ist, wegen des Bürgergeldes zu kündigen, der bekommt erstmal kein Bürgergeld, der kriegt erst einmal eine Sperre beim Arbeitslosengeld.“ Hier können wir die Gemüter etwas beruhigen. Wenn Sie etwa in einer Bedarfsgemeinschaft leben, kassieren Mutti und die Kinder selbstverständlich ihren Anteil am Bürgergeld, auch Wohnen und Heizen wird für alle bezahlt. Vielleicht sollten Sie sich aber vor Jobkündigung und Antragstellung immobilienmäßig noch etwas vergrößern. Ein Häuschen wäre nicht schlecht, oder?
Ein Bürgergeldempfänger, wir glauben in Berlin, hatte Ärger mit dem Dach seiner 129 Quadratmeter-Behausung und ließ sich die Reparatur vom Amt bezahlen. Zwar war das Jobcenter etwas zickig, aber in der zweiten Instanz wurde das Amt eines Besseren belehrt. Ok, die Lauferei zum Anwalt und vor Gericht – ganz ohne Arbeit geht es nicht!
Wenn Sie es nicht so beschwerlich haben wollen, könnten Sie auch was mit den Neuen Medien machen. Provozieren Sie, gerne im politischen Bereich, lassen sich daraufhin beschimpfen, und schicken Sie dann die Staatsanwaltschaft los. An dieser Stelle eine Gratulation an Marie-Agnes Strack-Zimmermann, FDP. Beim Rechtsanwalt Steinhöfel lesen wir:
„Es ist ohne Weiteres vorstellbar, dass Frau Strack-Zimmermann auf ihrem Abmahn-Feldzug, den sie auch über die deutschen Grenzen hinaus betreibt, mehr Geld einkassiert, als sie an Diäten im Bundestag vereinnahmt.“
Sehen sie? Kinderleicht. Bleibt nur noch zu klären, wie das steuerlich bewertet wird.
Was hacken denn jetzt alle auf Greta, der ehemaligen Jungfrau von Schölefrö (Schweden) herum? Haben die alle schon die Worte des Hildesheimer Bischofs Heiner Wilmer vergessen: Greta ist „kreativ wie der Schöpfergott, geistreich wie der Heilige Geist und hellwach wie Jesus Christus“? Ach, überall diese Ungläubigen!