Zwei Urteile – kein Vergleich

Plus: Merkels Steuererhöhungen – Heute nicht, aber…

In Cottbus wurde im Dezember 2016 eine als „Oma Gerda“ bekanntgewordene Rentnerin ermordet. Gefesselt und mit einer Tüte über dem Kopf erstickt. Drei Monate später nahm die Polizei unter dringendem Tatverdacht den Syrer Ahmed A. (heute 21) fest. Fast drei Jahre brauchte das Landgericht Cottbus für das Urteil:

Freispruch. „Das Gericht hat Zweifel an der Schuld des Angeklagten“, schreibt die BZ. Es war ein reiner Indizienprozess, Tatzeugen gab es nicht. Einziger Hinweis war eine DNA-Spur des Syrers an der Kleidung der Ermordeten.

„Aber die DNA hätte sich auch aus dem Treppenhaus auf die Kleidung übertragen können“, so eine Gerichtssprecherin, „beide wohnten im selben Aufgang.“ Laut Tagesspiegel sei das einzige belastende Indiz „zwei in der Wohnung der Rentnerin aufgefundene DNA-Spuren des Syrers“ gewesen. In der Wohnung waren alle Schränke durchwühlt. Da muss die DNA ordentlich gewandert sein. Vielleicht hat die Polizei schlampig gearbeitet. Das meinte das Gericht jedenfalls auch.

Indizien, DNA, Fall 2

Richter Manfred Götzl brauchte fast zwei Jahre, um sein Urteil – lebenslänglich für die Angeklagte wegen Mittäterschaft an zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und 15 Raubüberfällen – schriftlich abzufassen.

In diesem Prozess gab es nicht einmal DNA-Spuren. Die Angeklagte war an keinem der Tatorte anwesend. Deshalb musste der Richter einräumen: „Ihre (der Angeklagten) eigene strafrechtliche Verantwortlichkeit bei diesen Taten lag nicht so klar auf der Hand.“ Aber dafür gibt es gottseidank die „komplexe Gesamtschau“ (im Cottbusser Fall s.o. noch unbekannt). „Nur durch eine komplexe Gesamtschau und Bewertung aller diesbezüglich relevanten Umstände war die Schuld nachweisbar“, so die schriftliche Urteilsbegründung.

Diese „komplexe Gesamtschau“ führte die Richter zu der Erkenntnis, dass Beate Zschäpe „zusammen mit Böhnhardt und Mundlos jeden einzelnen Tatort und damit auch die Opfer ausgewählt habe“. Selbst der Spiegel erkennt, dass das lediglich eine Schlussfolgerung ist.

Wenigstens ist die Beweislage in einem anderen Teilaspekt deutlicher. So soll Zschäpe den „Nachbarn harmlose Erklärungen geliefert hat, wenn die Männer zum Morden unterwegs waren“ („Zum Morden“ ist wieder die „komplexe Gesamtschau“).

Keine Erwähnung findet in der Urteilsbegründung der komplexe Gesamtauftritt des Mitarbeiters des hessischen Verfassungsschutzes, Andreas Temme. Der Agent war (im Gegensatz zur Angeklagten), als am 6. April 2006 Halit Yozgat in seinem Internetcafé in Kassel ermordet wurde, nachweislich zeitgleich am Tatort. Der Agent hat aber leider nichts mitbekommen. Schade. Überhaupt: Das Wort „Verfassungsschutz“ fand der Spiegel auf den 3025 Seiten der Urteilsbegründung kein einziges Mal.

Zur komplexen Gesamtschau gehört auch, dass die Angeklagte Zschäpe von den Medien, die sich wohl als außergerichtliche Schöffen sahen, schon bei Prozessbeginn lauthals schuldig gesprochen worden war. Vielleicht findet sich deshalb kaum irgendwo eine Kommentierung der schriftlichen Urteilsbegründung. (Außer beim Spiegel, den wir deshalb auch mal loben müssen). Richter Manfred Götzl wurde nach dem Prozess zum Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts befördert.

P.S.: Mathematik für Juristen. Die Anwälte der Verteidigung haben nun 4 Wochen Zeit, die 3025 Seiten Urteilsbegründung des Prozesses, für die sich der Richter 2 Jahre Zeit ließ, für eine mögliche Revision zu studieren.

So langsam geht’s los.
Der Abgeordnete und AfD-Parteichef Tino Chrupalla fragt, Merkel antwortet. Werden die Steuern erhöht, wie es die SPD-Spatzen von den Dächern pfeifen? Merkel: „Stand heute sind keinerlei Erhöhungen von Steuern und Abgaben geplant.“

Da muss Chrupalla morgen wohl noch mal fragen, denn ob es zu einem späteren Zeitpunkt doch noch Erhöhungen gibt, könne Merkel noch nicht sagen. „Sonst wären wir ja Zukunftsvorherseher, und das maße ich mir nicht an.“ Nanu? Die Frau denkt doch immer vom Ende her, und das Ende, das liegt doch nun mal in der nicht mehr fernen Zukunft.

+++ Auch wenn die Infokrieger (Staatsfunk und privatwirtschaftliches Gefolge) immer einen Wirrologen finden: Jetzt, wo das Schlimmste überstanden ist, bereiten sich die Airlines und Flughäfen in Deutschland auf flächendeckende Fiebertests vor. Solche Tests gab’s sogar in Simbabwe schon vor Monaten...

+++ In einem Supermarkt in Troisdorf im Homeland NRW weigerten sich zwei Kunden Masken zu tragen, weshalb die Staatsmacht einschreiten musste. Bumm, Zack, Puff. Die Sache erwies sich für die Ordnungshüter als schwieriger als gedacht, waren die zwei doch aus Osteuropa und mit der Rolle der Polizei als Freunde und Helfer nicht so vertraut. Warum die Homeland-Police dann jedoch auf Reichsbürgerverdacht erkannte, wird wohl das Geheimnis kriminalpolizeilicher Schulungsveranstaltungen bleiben.

+++ Die Rostocker SPD hat ein Auftrittsverbot für den Sänger Xavier Naidoo gefordert. Und wie wäre es damit: Jeder Fußballspieler der „Mannschaft“, der das Lied „Dieser Weg“ in der Öffentlichkeit summt, wird sofort aus dem Kader gestrichen!

 

5 comments

  1. Putzi 13 Mai, 2020 at 22:34 Antworten

    Flächendeckende Fiebertests konnten bisher nicht durchgeführt werden, da das Heiko diese mit den anderen 8 Tonnen Schutzausrüstung mit verschenkt hatte! Oder konnte China keine Batterien für diese liefern? Ich bin verwirrt.

    Der Xavier hat sich doch schon selber in 2005 besungen:
    “Dieser Weg wird kein leichter sein, dieser Weg wird steinig und schwer
    Nicht mit vielen wirst du dir einig sein, doch dieses Leben bietet so viel mehr”

    The Show must go on, Gute Nacht

  2. Paula 14 Mai, 2020 at 09:17 Antworten

    Merkel: Stand heute.
    Und Morgen? Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.

    Nichtsdestotrotz brodelt es in Deutschland. Zustimmung, dass unsere Regierungsverantwortlichen alles richtig gemacht haben bezüglich Corona, schwindet schneller, als gedacht. Sogar von Nicht-AfDlern, Rechtsradikalen, Wutbürgern, Verschwörungstheoretikern.
    Man fragt sich, zu welcher Gruppe sich die Journalisten der BILD zählen?
    Befeuern sie doch das Ganze tagtäglich, um dann wiederum mit dem Finger auf jene zu zeigen, die sich wagen Zweifel zu hegen.
    Kemmerich hat deshalb mal schnell sein Mandat bis Ende des Jahres nieder gelegt.

    Stand heute!

  3. Konfuzius sagt 14 Mai, 2020 at 11:54 Antworten

    “Überhaupt: Das Wort „Verfassungsschutz“ fand der Spiegel auf den 3025 Seiten der Urteilsbegründung kein einziges Mal.”
    Je größer die Lüge desto dicker die Akte.

  4. Mehlworm 14 Mai, 2020 at 19:40 Antworten

    “Nanu? Die Frau denkt doch immer vom Ende her …”

    Das bezieht sich auf Deutschland.

    Merkel denkt DEUTSCHLAND immer vom Ende her.

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